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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Philip Ahrens, AhrensFlow, handelnd unter der Marke Kiekmal, Neuenkooper Str. 58, 27804 Berne (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen in den Bereichen Social-Media-Betreuung, Foto- und Videoproduktion sowie Werbeanzeigen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, einschließlich des Kiek-Checks, ist kein verbindliches Angebot.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines Auftrags zustande. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Leistungen

(1) Phase 1 – Social-Media-Betreuung: Der Auftragnehmer erstellt Foto- und Videoaufnahmen beim Auftraggeber vor Ort, bereitet sie auf und veröffentlicht Beiträge auf den vereinbarten Kanälen, insbesondere Instagram und Facebook, in dem im Angebot vereinbarten Umfang.

(2) Phase 2 – Werbeanzeigen: Nach Absprache konzipiert, schaltet und optimiert der Auftragnehmer Werbeanzeigen auf den Plattformen von Meta (Instagram, Facebook), etwa zur Gewinnung von Kunden oder Bewerbern. Das Werbebudget ist nicht in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten und wird vom Auftraggeber direkt an den Plattformbetreiber gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Reichweite und keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Aufträgen oder Bewerbungen garantiert.

(4) Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einsetzen.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge (z. B. Admin-Rechte für Social-Media-Profile und den Werbeanzeigenmanager) und Freigaben rechtzeitig bereit und ermöglicht die vereinbarten Drehtermine.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Aufnahmen gezeigte Personen, etwa Mitarbeitende oder Kunden, mit der Aufnahme und Veröffentlichung einverstanden sind, und holt die erforderlichen Einwilligungen ein. Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch Vorlagen zur Verfügung.

(3) Für Inhalte, die der Auftraggeber liefert oder freigibt (z. B. Texte, Bilder, Logos, Angaben zu Leistungen und Preisen), ist der Auftraggeber verantwortlich. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus solchen Inhalten entstehen.

(4) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

§ 5 Freigabe

Beiträge und Anzeigen werden vor der Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen, gilt der Inhalt als freigegeben.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Laufende monatliche Vergütungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer seine Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungseingang aussetzen und insbesondere laufende Werbeanzeigen pausieren.

(4) Fahrtkosten für Drehtermine in Oldenburg und Umland sind in der Vergütung enthalten, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(2) Beide Seiten können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Die Vergütung für diesen Monat ist in voller Höhe zu zahlen. Kündigt der Auftraggeber bis einschließlich zum 3. Kalendertag eines Monats, endet der Vertrag mit Zugang der Kündigung; für den laufenden Monat wird dann keine Vergütung berechnet und eine bereits gestellte Rechnung für diesen Monat storniert.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Fotos, Videos und Texten nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Werbung und Unternehmenskommunikation.

(2) Der Auftragnehmer darf erstellte Inhalte sowie Namen und Logo des Auftraggebers mit dessen Zustimmung als Referenz auf seiner Website und in seinen eigenen Kanälen zeigen.

(3) Rohmaterial (ungeschnittene Aufnahmen) wird nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

§ 9 Plattformen Dritter

Die Leistungen werden auf Plattformen Dritter, insbesondere von Meta, erbracht, deren Richtlinien, Funktionen und Preise sich ändern können. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen, abgelehnte Anzeigen oder Kontosperrungen durch die Plattformbetreiber, es sei denn, er hat diese zu vertreten.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Kontaktdaten aus Werbeanzeigen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.